Zeiterfassung11 Min. Lesezeit2026-06-07

Zeiterfassungspflicht in Deutschland: Was Apotheken 2026 wissen müssen

Die Zeiterfassungspflicht betrifft alle Apotheken. Aktuelle Rechtslage, praktische Umsetzung und die beste Softwarelösung im Überblick.

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Apo HR Redaktion

Aktualisiert am 2026-06-07

Die Zeiterfassungspflicht in Deutschland beschäftigt seit Jahren die Gerichte und die Politik. Für Apothekenbetreiber ist es wichtig, den aktuellen Stand der Gesetzgebung zu kennen und die richtigen Schlüsse für die Praxis zu ziehen.

Der aktuelle Rechtsstand zur Zeiterfassungspflicht

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 13. September 2022 klargestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Dies geht über die bisherige Regelung hinaus, die nur Überstunden erfasste.

Was bedeutet das für Apotheken?

Apotheken müssen seit dieser Entscheidung sicherstellen, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jedes Mitarbeiters dokumentiert werden. Dies betrifft alle Arbeitsverhältnisse, unabhängig von der Betriebsgröße.

  • Vollständige Erfassung aller Arbeitszeiten
  • Dokumentation von Pausenzeiten
  • Nachweis von Überstunden
  • Aufzeichnung von Nachtschichten und Notdiensten
  • Bereitstellung für Betriebsrat und Aufsichtsbehörden

FAQs zur Zeiterfassungspflicht

Fazit

Die Zeiterfassungspflicht ist Realität für alle Apotheken. Mit einer digitalen Lösung wie Apo HR erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und profitieren gleichzeitig von effizienteren Prozessen.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Zeiterfassungspflicht auch für geringfügig Beschäftigte?
Ja, die Zeiterfassungspflicht gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Beschäftigungsform.
Wie lange müssen Arbeitszeitaufzeichnungen aufbewahrt werden?
Arbeitszeitaufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre ab dem Datum der Aufzeichnung aufbewahrt werden.

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