Überstunden in der Apotheke: Regelungen, Vergütung und Grenzen
Überstunden sind in Apotheken keine Seltenheit. Welche rechtlichen Grenzen gelten und wie Sie Überstunden korrekt dokumentieren.
Apo HR Redaktion
Aktualisiert am 2026-07-20
Überstunden gehören in vielen Apotheken zum Alltag – sei es durch Krankenstandsausfälle, hohes Patientenaufkommen oder Notdienste. Doch es gibt rechtliche Grenzen zu beachten.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt die tägliche Höchstarbeitszeit auf 8 Stunden fest. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt.
- Tägliche Höchstarbeitszeit: 8 Stunden (max. 10)
- Ruhezeit: mindestens 11 Stunden
- Pausenregelung: 30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden
- Kompensation innerhalb von 6 Monaten
- Dokumentationspflicht der Arbeitszeit
Vergütung von Überstunden
Die Vergütung von Überstunden richtet sich nach dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Üblich ist ein Zuschlag von 25% auf den Stundenlohn. Ohne vertragliche Regelung besteht kein automatischer Anspruch auf einen Zuschlag.
FAQs zu Überstunden
Fazit
Eine korrekte Dokumentation von Überstunden ist nicht nur rechtlich vorgeschrieben, sondern auch wichtig für die Mitarbeiterzufriedenheit. Apo HR erfasst und verwaltet Überstunden zuverlässig.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich Überstunden als Apotheker anordnen können?
Können Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden?
Überstunden korrekt erfassen
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