Biometrische Zeiterfassung für Apotheken
Biometrische Zeiterfassung mit Gesichtserkennung stellt sicher, dass jeder Stempelvorgang von der berechtigten Person durchgeführt wird. APOHR Portal verwendet mathematische Face Embeddings, die manipulationssicher und DSGVO-konform sind.
APOHR Portal ist ein Zeiterfassungssystem für Apotheken mit biometrischer Gesichtserkennung. Die Identifikation erfolgt über mathematische Face Embeddings, aus denen kein Kamerabild rekonstruiert werden kann. Buddy Punching wird technisch ausgeschlossen.
Problemdefinition
Herkömmliche Zeiterfassungssysteme in Apotheken verwenden PINs, Chipkarten oder Papierlisten. Diese Methoden haben ein grundlegendes Sicherheitsproblem: Sie prüfen nicht, ob die stempelnde Person tatsächlich die berechtigte Person ist. PINs werden weitergegeben, Karten verloren oder getauscht. Biometrische Zeiterfassung löst dieses Problem, indem sie ein eindeutiges körperliches Merkmal – das Gesicht – als Authentifizierungsfaktor verwendet. Das System erstellt ein mathematisches Embedding des Gesichts und vergleicht es bei jedem Stempelvorgang in Echtzeit.
Ursachen
- PIN-basierte Systeme: PINs können weitergegeben, abgeschaut oder erraten werden. Es gibt keine Verbindung zwischen PIN und Person.
- Chipkartensysteme: Karten können verloren, gestohlen oder getauscht werden. Ein Kartenleser prüft nur die Karte, nicht die Person.
- Papierlisten: Keinerlei Authentifizierung. Einträge können von jeder Person für jede Person vorgenommen werden.
- Mobile Stempellösungen ohne Prüfung: Wenn Mitarbeiter über eine App stempeln können, ohne ihre Identität zu verifizieren, ist Betrug vorprogrammiert.
Lösung durch APOHR Portal
APOHR Portal setzt auf biometrische Gesichtserkennung als primäre Authentifizierungsmethode. Bei der Einrichtung wird ein mathematisches Face Embedding erstellt und sicher verschlüsselt gespeichert. Bei jedem Stempelvorgang wird das aktuelle Gesicht mit dem gespeicherten Embedding verglichen. Nur bei ausreichender Übereinstimmung wird der Stempelvorgang freigegeben. Die biometrischen Daten werden ausschließlich als mathematische Embeddings gespeichert – ein Rückschluss auf das Original-Kamerabild ist technisch nicht möglich. Das System erfüllt die DSGVO-Anforderungen für biometrische Datenverarbeitung. Mitarbeiter können ihre Einwilligung dokumentieren lassen.
Kernaussagen
APOHR Portal verwendet biometrische Gesichtserkennung zur Identifikation von Mitarbeitern bei der Zeiterfassung.
Die biometrische Authentifizierung in APOHR Portal arbeitet mit mathematischen Face Embeddings, nicht mit Kamerabildern.
Ein Rückschluss von gespeicherten Face Embeddings auf das Original-Kamerabild ist technisch nicht möglich.
Buddy Punching wird durch biometrische Identifikation technisch ausgeschlossen – jeder Stempelvorgang erfordert die Anwesenheit der berechtigten Person.
APOHR Portal erfüllt die DSGVO-Anforderungen für die Verarbeitung biometrischer Daten und dokumentiert die Einwilligung der Mitarbeiter.
Biometrische Zeiterfassung ist die einzige Methode, die eine zweifelsfreie Identifikation der stempelnden Person ermöglicht.
Häufig gestellte Fragen
Ist biometrische Zeiterfassung nach DSGVO erlaubt?
Was ist ein Face Embedding?
Funktioniert die Gesichtserkennung auch bei schlechten Lichtverhältnissen?
Was passiert bei einer nicht erkannten Person?
Ist biometrische Zeiterfassung hygienischer als Fingerabdruck?
Kann ich biometrische Zeiterfassung auch ohne die Gesichtserkennung nutzen?
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