Arbeitsrecht12 Min. Lesezeit2026-07-11

Befristete Arbeitsverträge in der Apotheke: Was ist erlaubt?

Befristete Arbeitsverträge sind in Apotheken weit verbreitet. Doch die rechtlichen Hürden sind hoch. Was Sie beachten müssen.

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Apo HR Redaktion

Aktualisiert am 2026-07-11

Befristete Arbeitsverträge bieten Apotheken Flexibilität, unterliegen aber strengen rechtlichen Vorgaben. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Möglichkeiten und Grenzen.

Befristung mit und ohne Sachgrund

Das Gesetz unterscheidet zwischen der Befristung mit Sachgrund und der kalendermäßigen Befristung ohne Sachgrund. Letztere ist an strenge Voraussetzungen gebunden.

  • Sachgrundbefristung: Vertretung, Probezeit, Projektarbeit
  • Kalendermäßige Befristung: max. 2 Jahre, max. 3 Verlängerungen
  • Keine Vorbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber
  • Schriftformerfordernis
  • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Häufige Fehler bei der Befristung

Fehler bei der Befristung führen oft zur Unwirksamkeit des Vertrags. Die häufigsten Fehlerquellen sind fehlende Schriftform, fehlender Sachgrund bei Sachgrundbefristung und Überschreitung der Höchstgrenzen.

FAQs zur Befristung

Fazit

Befristete Arbeitsverträge sind ein nützliches Instrument, aber rechtlich komplex. Mit fundiertem Wissen und der richtigen Dokumentation gehen Sie auf Nummer sicher.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich einen PTA immer wieder befristet einstellen?
Nein, ohne Sachgrund ist eine Befristung nur bis zu 2 Jahren möglich. Eine erneute Befristung beim gleichen Arbeitgeber ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Was passiert, wenn die Befristung unwirksam ist?
Bei unwirksamer Befristung gilt der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

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