Befristete Arbeitsverträge in der Apotheke: Was ist erlaubt?
Befristete Arbeitsverträge sind in Apotheken weit verbreitet. Doch die rechtlichen Hürden sind hoch. Was Sie beachten müssen.
Apo HR Redaktion
Aktualisiert am 2026-07-11
Befristete Arbeitsverträge bieten Apotheken Flexibilität, unterliegen aber strengen rechtlichen Vorgaben. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Möglichkeiten und Grenzen.
Befristung mit und ohne Sachgrund
Das Gesetz unterscheidet zwischen der Befristung mit Sachgrund und der kalendermäßigen Befristung ohne Sachgrund. Letztere ist an strenge Voraussetzungen gebunden.
- Sachgrundbefristung: Vertretung, Probezeit, Projektarbeit
- Kalendermäßige Befristung: max. 2 Jahre, max. 3 Verlängerungen
- Keine Vorbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber
- Schriftformerfordernis
- Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Häufige Fehler bei der Befristung
Fehler bei der Befristung führen oft zur Unwirksamkeit des Vertrags. Die häufigsten Fehlerquellen sind fehlende Schriftform, fehlender Sachgrund bei Sachgrundbefristung und Überschreitung der Höchstgrenzen.
FAQs zur Befristung
Fazit
Befristete Arbeitsverträge sind ein nützliches Instrument, aber rechtlich komplex. Mit fundiertem Wissen und der richtigen Dokumentation gehen Sie auf Nummer sicher.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich einen PTA immer wieder befristet einstellen?
Was passiert, wenn die Befristung unwirksam ist?
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