Arbeitsrecht11 Min. Lesezeit2026-07-17

Minijob in der Apotheke: Aktuelle Richtlinien und was Sie beachten müssen

Minijobber sind in Apotheken beliebt. Doch es gibt klare rechtliche Vorgaben, was die Beschäftigung von geringfügig Beschäftigten angeht.

A

Apo HR Redaktion

Aktualisiert am 2026-07-17

Minijobs sind eine beliebte Beschäftigungsform in Apotheken. Sie bieten Flexibilität für beide Seiten und sind besonders für PKA und studentische Aushilfen attraktiv.

Aktuelle Minijob-Richtlinien 2026

Die Minijob-Grenze liegt seit 2025 bei 556 Euro monatlich. Bei Überschreitung dieser Grenze wird aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

  • Verdienstgrenze: 556 Euro monatlich (2026)
  • Maximal 15 Stunden pro Woche bei kurzfristiger Beschäftigung
  • Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit
  • Meldung bei der Minijob-Zentrale
  • Beiträge zur Rentenversicherung optional

Besonderheiten bei der Arbeitszeit

Auch für Minijobber gilt das Arbeitszeitgesetz. Die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden darf nicht überschritten werden. Pausenzeiten müssen eingehalten werden.

FAQs zum Minijob

Fazit

Minijobs bieten Apotheken wertvolle Flexibilität. Mit korrekter Abrechnung und Zeiterfassung durch Apo HR vermeiden Sie teure Fehler.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich einen Minijobber auch in Notdiensten einsetzen?
Ja, grundsätzlich schon. Beachten Sie aber die Ruhezeiten und die maximale Arbeitszeit pro Tag.
Was kostet mich ein Minijobber als Arbeitgeber?
Pauschalabgaben von ca. 30% (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Umlagen).

Zeiterfassung für Minijobber

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