Minijob in der Apotheke: Aktuelle Richtlinien und was Sie beachten müssen
Minijobber sind in Apotheken beliebt. Doch es gibt klare rechtliche Vorgaben, was die Beschäftigung von geringfügig Beschäftigten angeht.
Apo HR Redaktion
Aktualisiert am 2026-07-17
Minijobs sind eine beliebte Beschäftigungsform in Apotheken. Sie bieten Flexibilität für beide Seiten und sind besonders für PKA und studentische Aushilfen attraktiv.
Aktuelle Minijob-Richtlinien 2026
Die Minijob-Grenze liegt seit 2025 bei 556 Euro monatlich. Bei Überschreitung dieser Grenze wird aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
- Verdienstgrenze: 556 Euro monatlich (2026)
- Maximal 15 Stunden pro Woche bei kurzfristiger Beschäftigung
- Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit
- Meldung bei der Minijob-Zentrale
- Beiträge zur Rentenversicherung optional
Besonderheiten bei der Arbeitszeit
Auch für Minijobber gilt das Arbeitszeitgesetz. Die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden darf nicht überschritten werden. Pausenzeiten müssen eingehalten werden.
FAQs zum Minijob
Fazit
Minijobs bieten Apotheken wertvolle Flexibilität. Mit korrekter Abrechnung und Zeiterfassung durch Apo HR vermeiden Sie teure Fehler.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich einen Minijobber auch in Notdiensten einsetzen?
Was kostet mich ein Minijobber als Arbeitgeber?
Zeiterfassung für Minijobber
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